Kreuzfahrt abgesagt, Route geändert oder Ausflugstour storniert? Wir prüfen kostenlos, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Erstattung zusteht.
Die Reederei hat die gesamte Reise oder einzelne Häfen kurzfristig abgesagt.
Sie haben innerhalb der Stornofrist storniert, aber die volle Erstattung steht noch aus.
Wichtige Häfen oder Ausflüge wurden gestrichen oder deutlich verändert.
Eine gebuchte Landausflugstour, z. B. eine Sightseeing- oder Hafenrundfahrt, wurde storniert.
Ein rabattiertes Sonderangebot wurde nach Buchung storniert oder nicht wie beworben eingelöst.
Für dieselbe Buchung wurde mehrfach oder ein falscher Betrag abgebucht.
Auch bei anderen Reedereien und Tour-Anbietern können wir Ihren Fall prüfen. German Air Help steht in keiner offiziellen Partnerschaft mit den genannten Unternehmen; wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen als Reisende:r.
Wurde die Kreuzfahrt als Teil einer Pauschalreise gebucht (z. B. mit Anreise und Hotel), können besondere Rücktritts- und Informationspflichten gelten. Wir prüfen dies für Ihren konkreten Fall.
Für kurze, eigenständig gebuchte Ausflugstouren gelten meist die individuellen Stornobedingungen des Anbieters, die wir mit der tatsächlichen Abrechnung abgleichen.
Auch bei Sonderangeboten mit eingeschränkter Stornierbarkeit prüfen wir, ob die tatsächliche Absage oder Änderung durch die Reederei einen Erstattungsanspruch begründet.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Details zu unserer Erfolgsgebühr finden Sie in unserer Erstattungsrichtlinie.